später gemacht» vermerkt, weil diese damals noch in der Schwebe standen. A.___ selbst spricht bereits in der «Vorbereitende Mängelliste für Bauabnahme» mit update vom 9. April 2015 (zweite Urkunde 6 der Berufungskläger) entgegen seiner Vorbringen nicht von einer Verschiebung oder einem momentanen Zurückstellen, sondern verweist auf die Mehr- / Minderaufwendungen (Seite 2, Punkt 03), genauso wie im Anhang zum Mail vom 28. April 2015 (Urkunde 17 der Berufungskläger; Urkunde 11 der Berufungsbeklagten) für die Fensterausbrüche Kosten aufgerechnet werden.