Urkunde 11 der Berufungsbeklagten). Wie sein Titel zeigt, wurde auch dieses Mail erst nach der Zustellung der Schlussrechnung versandt. Dasselbe gilt für das Mail vom 23. April 2015 (ebenfalls auf Urkunde 17 der Berufungskläger), welche ohnehin nur sehr allgemein eine Mängelbehebung und ausstehende Leistungen einfordert. Die anderen angerufenen Urkunden sind alle vor der Abnahme erstellt worden. In der Kostenbereinigung per 25. Februar 2015 (Urkunde 7 der Berufungsbeklagten) ist zu den Fensterausbrüchen «wird evt. später gemacht» vermerkt, weil diese damals noch in der Schwebe standen.