Diese frappante Diskrepanz habe die Vorinstanz nicht weiter untersucht und falsch gewürdigt. In der Auftragsbestätigung seien für alle Rohbauarbeiten 1 in allen Geschossen total nur CHF 18'007.00 angegeben, also etwa gleich viel wie der Offertbetrag der E.___ AG. Die Synergien, von denen die Vorinstanz spreche (Urteil Seite 19), seien nicht oder nur marginal vorhanden. Hr. D.___ habe selbst bestätigt, dass die Rohbauarbeiten bereits abgeschlossen gewesen seien, als noch über mögliche technische Möglichkeiten diskutiert worden sei. Auch zu diesem Zeitpunkt habe die Berufungsbeklagte nie einen Hinweis auf allfällige Mehrkosten gemacht.