Die korrelierenden Beweismittel sind Uk28, Beleg 10 Seite 5, Uk 29, Uk13. 6. Eventualiter ist der Berufungsbeklagte höchstrichterlich anzuweisen bei Vorliegen einer Bankbürgschaft zu Gunsten C.___ AG, [...] in ausreichender Höhe, das Bauhandwerkerpfand zu ihren Gunsten auf Grundbuch GB [...] unmittelbar streichen zu lassen. 7. Der vorinstanzliche Entscheid oder der Entscheid des Obergerichts dahingehend zu ergänzen ist, dass dem Berufungskläger das Recht auf Sicherheitsrückbehalt in der Höhe von 22'100.- CHF gemäss SIA Norm 118 bis zur Vollendung des Werks zugesprochen wird.