Ihre Anträge lauten wie folgt: 1. Es sei im Dispositiv festzustellen, dass das Richteramt Solothurn den Anspruch der Berufungskläger auf rechtliches Gehör sowie ihr Recht auf den Beweis verletzt hat. 2. Der vorinstanzliche Entscheid sei aufzuheben und die Sache zur Abnahme des Wahrheitsbeweises und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Eventualiter sei der vorinstanzliche Entscheid aufzuheben und die Klage direkt durch das Obergericht abzuweisen, und das Grundbuchamt Region Solothurn anzuweisen das Bauhandwerkerpfandrecht auf GB [...] zugunsten C.___ AG zu löschen.