Zudem verpflichtete er die Besteller, die Gerichtskosten des Summarverfahrens auf vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts von CHF 800.00 und des Hauptverfahrens auf definitive Eintragung von CHF 3‘000.00, zusammen total CHF 3‘800.00, sowie für beide Verfahren eine Parteientschädigung von zusammen total CHF 7‘961.00 (inkl. Auslagen und MWST) an die Unternehmerin zu bezahlen. 4. Gegen dieses Urteil erhoben die Besteller (von nun an die Berufungskläger) am 14. Oktober 2016 frist- und formgerecht Berufung beim Obergericht. Ihre Anträge lauten wie folgt: