Mit Urteil vom 15. Juli 2016 ordnete der Amtsgerichtspräsident die definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts mit einer Pfandsumme von CHF 22‘000.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 9. Juni 2015 auf dem Grundstück der Besteller an. Zudem verpflichtete er die Besteller, die Gerichtskosten des Summarverfahrens auf vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts von CHF 800.00 und des Hauptverfahrens auf definitive Eintragung von CHF 3‘000.00, zusammen total CHF 3‘800.00, sowie für beide Verfahren eine Parteientschädigung von zusammen total CHF 7‘961.00 (inkl. Auslagen und MWST) an die Unternehmerin zu bezahlen.