I. 1. Die Ehegatten A.___ und B.___ (im Folgenden die Besteller) sind Miteigentümer eines Wohnhauses in […]. Dieses wollten sie zu einem «Bed and breakfast» umbauen. Gemäss Auftragsbestätigung vom 18. September 2014 sollte die C.___ AG (im Folgenden die Unternehmerin) die Umbauarbeiten als Totalunternehmerin zu einem pauschalen Werkpreis von CHF 221‘000.00 übernehmen. Die Schlussabrechnung mit einem zu bezahlenden Restbetrag von CHF 22‘000.00 wurde am 22. April 2015 verschickt. Die Besteller verweigerten die Bezahlung.