Diese Vereinbarung betreffend Erleichterung der konzerninternen Übertragung von Partnerwerksbeteiligungen und weiteren Verträgen wurde im Jahr 2013 zwischen der L.___ AG, der M.___ AG und der N.___ AG abgeschlossen. In Absatz 4 der Präambel erklären sich die Parteien darin einig, dass konzerninterne Übertragungen die grösstmögliche Privilegierung nach der entsprechenden Partnerwerksvereinbarung erhalten sollen und dass entsprechende Bestimmungen in Partnerwerksvereinbarungen in diesem Sinne zu interpretieren sind. In Ziffer 1.2.3 der Vereinbarung werden konzerninterne Übertragungen definiert.