Sie werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. Die Gesuchstellerin kann diese Kosten und eine allfällige Parteientschädigung im nachfolgenden Hauptprozess geltend machen. 4. Gegen dieses Urteil erhob die Gesuchsgegnerin am 13. Oktober 2016 frist- und formgerecht Berufung beim Obergericht und verlangte dessen Aufhebung und die Abweisung des Gesuchs um Erlass vorsorglicher Massnahmen, u.K.u.E.F. 5. Die Gesuchstellerin schloss in ihrer Berufungsantwort vom 28. Oktober 2016 auf Abweisung der Berufung, u.K.u.E.F. 6. Die Gesuchsgegnerin machte am 10. November 2016 von ihrem Replikrecht Gebrauch, stellte aber keine neuen Anträge.