_ AG fürchtet, um das von ihr beanspruchte Vorkaufsrecht gebracht zu werden, wenn sie keinen Einfluss auf die Aktienübertragung intern und extern des Konzerns der Gesuchsgegnerin nehmen kann. Ihrer Auffassung nach ist die Absichtserklärung der A.___ AG rechtlich nicht bindend, so dass es ihr unbenommen wäre, auch mehr als die heute avisierten 49 % an der K.___ SA ([...]) auf dem freien Markt zu veräussern, ohne dass die B.___ AG und die weiteren Partner darauf einen Einfluss hätten. 2.1