Wieso die Gesuchstellerin durch die tripartite Vereinbarung zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet werden soll, zeigt die Gesuchsgegnerin in ihrer Berufungsschrift nicht auf. Vielmehr ist es so, wie sie in BS 21 selbst ausführt, dass die N.___ AG verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Zustimmungen zu den konzerninternen Übertragungen erteilt werden. Die B.___ AG hingegen wird durch die tripartite Vereinbarung nicht verpflichtet.