2.1.5 der tripartiten Vereinbarung von sämtlichen nicht daran beteiligten Partnern schriftliche, verbindliche Erklärungen darüber einholen, dass diese auf ihre Vorrechte verzichten würden. Darauf gehe die Gesuchsgegnerin überhaupt nicht ein und lege auch keine solchen Erklärungen ins Recht. 5. Die Gesuchsgegnerin bringt dagegen in ihrer Berufung im Wesentlichen vor, die von ihr beabsichtigte Übertragung ihrer J.___-Aktien auf K.___ sei eine konzerninterne Übertragung im Rahmen einer Reorganisation des A.___-Konzerns. Eine solche konzerninterne Übertragung sei unter dem Gründungsvertrag zulässig und löse keine Vorkaufsrechte aus.