4. Die Amtsgerichtspräsidentin führte in der Begründung ihres Entscheides aus, es gehe darum, dass die Gesuchsgegnerin ihre Aktien der J.___ an ihre Schwestergesellschaft K.___ SA ([...]) zu übertragen beabsichtige. Die geplante Transaktion erfülle die Voraussetzung gemäss Art. 6 der Gründungsurkunde, welche die Übertragung der Beteiligung von der Muttergesellschaft an eine Tochtergesellschaft und umgekehrt privilegiere, nicht offensichtlich. Der Wortlaut spreche gegen die Gesuchsgegnerin.