SA ([...]) zu übertragen. Sie plant, ihre Beteiligungen an Wasserkraftwerken in dieser Gesellschaft zusammenzufassen und im Anschluss daran die Aktien der Gesellschaft bis zum einem Anteil von 49 % auf dem freien Markt zu platzieren. Die B.___ AG fürchtet, um das von ihr beanspruchte Vorkaufsrecht gebracht zu werden, wenn sie keinen Einfluss auf die Aktienübertragung intern und extern des Konzerns der Gesuchsgegnerin nehmen kann.