Eine Erklärung für die um mehr als das Siebenfache höheren Abschreibungen habe der Ehemann im Rahmen der Parteibefragung nicht liefern können. Rechne man diese nicht erklärbare Erhöhung der Abschreibungen sowie die nach Angaben des Ehemannes in erster Linie von der Ehefrau verursachten Telefonkosten von CHF 4‘132.55, die Hälfte (mutmasslicher Anteil, der auf den vom Ehemann privat genutzten Teil entfällt) der Heizmaterialkosten von CHF 3‘054.00, der Kosten für elektronische Energie/Wasser von CHF 3‘285.75 und der Autokosten von CHF 4‘709.50 auf, so resultiere für das Jahr 2015 ein kleiner Gewinn von CHF 3‘749.35 bzw. von CHF 312.45 pro Monat.