Die Feststellungen der D.___ Treuhand AG mit den entsprechenden Belegen würden zeigen, dass im Grundsatz vom Abschluss 2015, wie er vorgelegt worden sei, auszugehen sei, mit folgenden Anpassungen für 2016: Mindereinnahmen aus Miete CHF 480.00 pro Monat, Aufrechnung Telefonkosten CHF 1‘492.55 je Jahr und Abzug Naturallieferungen von CHF 660.00 je Jahr. Dies führe zu einem Verlust von CHF 2‘168.27 je Monat. Damit belaufe sich sein Einkommen noch auf CHF 5‘628.55. 6.2 Der Vorderrichter hat sich bei der Festsetzung des Einkommens auf den Lohnausweis 2015 abgestützt und das anrechenbare Einkommen auf CHF 6‘251.00 festgesetzt.