Sein Lohn betrage gemäss Lohnabrechnung Juni 2016 CHF 6‘161.20 zuzüglich Kinderzulage von CHF 250.00. Im Weitern akzeptiere er auch die Betreffnisse Vorstand [...] (CHF 167.00), Gewinn [...] (CHF 208.00) und Lehrlingslohn von C.___ (CHF 600.00). Hauptstreitigkeit sei der Nebenerwerb. Anlässlich der Verhandlung habe er nur unzureichend Auskunft über die Details der Abschlüsse geben können. Gestützt darauf sei der Vorderrichter – ohne zusätzliche Abklärungen zu treffen – von den eingereichten Vorgaben abgewichen. Sein langjähriger Treuhänder habe nun mit Mail vom 6. Oktober 2016 verschiedene wesentliche Feststellungen getroffen. Die Feststellungen der D.___