Weiter habe er auch Nebenkosten, weil die Vorinstanz übersehen habe, dass ein Privatanteil der CHF 1‘200.00 bzw. von CHF 100.00 pro Monat im Abschluss bereits berücksichtigt worden seien. Dies ergebe sich aus dem Kontodetail vom 1.1. bis 31.12.2015 elektrische Energie/Wasser. Insgesamt ergebe sich somit ein Mehrbedarf von CHF 300.00. Zudem seien die Steuern nach Festlegung des Unterhaltsbeitrages neu zu definieren, dürften aber in etwa den Steuern der Ehefrau und somit etwa CHF 500.00 pro Monat entsprechen. Sein Bedarf belaufe sich somit auf CHF 4‘434.00. 5.2