Der Antrag der Ehefrau betreffend Partei- und Prozesskostenvorschuss wird abgewiesen. 12. Das Gesuch der Ehefrau um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 13. Die Parteikosten werden wettgeschlagen. 14. Die Gerichtskosten von total CHF 1‘200.00 hat der Ehemann zu bezahlen. 3.1 Frist- und formgerecht erhob der Ehemann Berufung. Er beantragt, die Ziffer 8 des Urteils vom 26. September sei aufzuheben und er sei zu verpflichten, der Ehefrau für die Zeit vom 1. März bis 31. August 2016 einen monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘025.00 und ab 1. September 2016 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘200.00 zu bezahlen.