Die eheliche Wohnung an der [...] wird für die Dauer der Trennung dem Ehemann zugewiesen. 3. Es wird festgestellt, dass sich der gemeinsame Sohn C.___, geb. [...] 1999, im Einverständnis beider Eltern unter der Woche in der Wohngruppe [...] befindet und die Wochenenden bei seiner Mutter verbringt. 4. Angesichts des Alters von C.___ und des angespannten Verhältnisses zum Vater wird von einer Regelung des Kontaktrechts abgesehen. 5. Der Antrag des Ehemannes auf Errichtung einer Beistandschaft über den Sohn C.___ wird abgewiesen.