Die Parteikosten schlug er wett und auferlegte die Gerichtskosten in der Höhe von CHF 600.00 den Gesuchstellern. 4.1 Dagegen erhoben die Gesuchsteller (von nun an: Berufungskläger) am 7. Oktober 2016 frist- und formgerecht Berufung an das Obergericht des Kantons Solothurn und verlangten, das angefochtene Urteil sei aufzuheben und es sei die Berufungsbeklagte zu verpflichten, unverzüglich das für die Strassenbauarbeiten in Anspruch genommene Terrain der Parzelle GB [Ort] Nr. [...] wieder in den ursprünglichen Zustand herzustellen. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Fällung eines Sachurteils an die Vorinstanz zurück zu weisen.