In den Monaten März 2015 bis Juni 2015 sei der GAV-Mindestlohn unterschritten worden, was eine Lohnnachforderung in Höhe von insgesamt CHF 1‘100.00 brutto nach sich ziehe. Für den Zeitraum vom 1. bis zum 15. Juli 2015 bestehe zufolge geleisteter Arbeit ein Lohnanspruch von CHF 1‘868.00 brutto. Sodann habe er einen Lohnfortzahlungsanspruch aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vom 16. Juli 2015 bis zum 31. August 2015 in der Höhe von CHF 4‘483.00. Für seit März 2015 geleistete 165 Überstunden mache er eine Forderung von CHF 5‘486.00 brutto geltend.