GmbH - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen - Zur Begründung führte er aus, aufgrund ungerechtfertigter monatlicher Lohnabzüge von Februar 2014 bis und mit Februar 2015 wegen des fehlenden PKW-Führerausweises habe er Anspruch auf eine Lohnnachforderung in der Höhe von insgesamt CHF 3‘579.00 brutto. In den Monaten vom Januar 2015 und Februar 2015 sei der GAV-Mindestlohn unterschritten worden, was eine Lohnnachforderung in Höhe von insgesamt CHF 80.00 brutto nach sich ziehe. In den Monaten März 2015 bis Juni 2015 sei der GAV-Mindestlohn unterschritten worden, was eine Lohnnachforderung in Höhe von insgesamt CHF 1‘100.00 brutto nach sich ziehe.