Vom Nettoerlös des Miteigentums an Grundbuch [...] [...] werden zuerst die Schulden an Frau C.___ samt Zinsen bezahlt. Der Rest steht meiner Ex-Frau zu. Die monatliche Frauenalimente beträgt nicht 850Fr. sondern 550Fr. Die 9‘700Fr. werden mit den laufenden Alimenten in Abzug gebracht. 2.1 Zur Begründung trägt der Berufungskläger vor, er sei in der Gerichtsverhandlung vom 14. April 2016 unter Druck gesetzt worden. Herr Orfei habe gesagt, wenn er nicht unterschreibe, gehe das Ganze noch viel schlimmer aus für ihn. Er habe eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht gegen den Richter Orfei. Die folgenden Sachverhalte seien falsch: