Nach der Anhörung des älteren Kindes der Parteien fällte die Amtsgerichtsstatthalterin am 13. Juni 2016 das Scheidungsurteil. Darin schied sie die Ehe der Parteien, regelte die elterliche Sorge und die Obhut über die beiden Kinder und genehmigte in Bezug auf die übrigen Nebenfolgen der Scheidung die am 10. November 2014 abgeschlossene Teilkonvention und die ergänzende Vereinbarung vom 14. April 2016. 2.1 Gegen das begründete Urteil erhob A.___ (im Folgenden der Berufungskläger) am 22. September 2016 fristgerecht Berufung an das Obergericht. Seine Rechtsbegehren lauten wie folgt: Vom Nettoerlös des Miteigentums an Grundbuch [...] [...] werden zuerst die Schulden an Frau C.__