I. 1. Am 19. August 2014 hob Rechtsanwalt Roland Winiger namens von A.___ beim Richteramt Olten-Gösgen ein Scheidungsverfahren an. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 10. November 2014 schlossen die Parteien eine erste Teilkonvention. Nachdem das Verfahren zwischenzeitlich für weitere Konventionsverhandlungen sistiert gewesen war, einigten sich die Parteien anlässlich der Verhandlung vom 14. April 2016 auf eine ergänzende Vereinbarung über die übrigen Nebenfolgen der Scheidung. Nach der Anhörung des älteren Kindes der Parteien fällte die Amtsgerichtsstatthalterin am 13. Juni 2016 das Scheidungsurteil.