Flora Stanischewski in: Sutter-Somm et al. [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO), Zürich 2016, Art. 276 N 33f; Urteil des BGer 5A_842/2015 vom 26. Mai 2016). Die Voraussetzungen für eine Abänderung der vorsorglichen Massnahmen sind gegeben. Der Unterhaltsbeitrag für die Ehefrau für die Dauer des Verfahrens muss neu festgesetzt werden.