auf CHF 1‘700.00 zuzüglich Kinderzulage und jener für die Ehefrau auf CHF 3‘800.00 zuzüglich der Hälfte des dem Ehemann ausbezahlten Bonus festgesetzt. Im Rahmen des von der Ehefrau im Jahre 2008 angehobenen Ehescheidungsverfahrens, das später wieder zurückgezogen worden ist, wurde am 15. Dezember 2008 der monatliche Unterhaltsbeitrag für C.___ auf CHF 1‘800.00 zuzüglich Kinderzulage und der Unterhaltsbeitrag für die Ehefrau auf CHF 3‘915.00 zuzüglich der Hälfte des dem Ehemann ausbezahlten Bonus erhöht. Vorsorgliche Massnahmen gelten grundsätzlich bis zum Abschluss des betreffenden Verfahrens durch ein Sach- oder Prozessurteil.