16.9.2016 hat der Ehemann der Ehefrau für die Dauer des Verfahrens einen persönlichen Unterhaltsbeitrag nach richterlichem Ermessen, maximal jedoch von Fr. 1‘200.00 zu bezahlen. Die Ehefrau hat keinen Anspruch mehr auf die Hälfte des dem Ehemann ausbezahlten Bonus.» Die Ehefrau stellt den Antrag, die Berufung sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. 4. Über die Berufung kann ohne Durchführung einer Verhandlung aufgrund der Akten entschieden werden. Für die Vorbringen der Parteien und die Erwägungen der Vorderrichterin wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, ist nachstehend darauf einzugehen.