Er stellt den Antrag, Ziffer 2 der Verfügung vom 7. September 2016 sei aufzuheben und neu wie folgt zu formulieren: «Für die Dauer des Verfahrens hat der Ehemann der Ehefrau für die Tochter C.___ gemäss Verfügung vom 15.12.2008 weiterhin monatlich im Voraus Fr. 1‘800.00 zu bezahlen. Mit Wirkung ab 16.9.2016 hat die Ehefrau für die Dauer des Verfahrens keinen Anspruch mehr auf persönliche Unterhaltsbeiträge und keinen Anspruch mehr auf die Hälfte des dem Ehemann ausbezahlten Bonus.» Eventualiter: «Mit Wirkung ab 16.9.2016 hat der Ehemann der Ehefrau für die Dauer des Verfahrens einen persönlichen Unterhaltsbeitrag nach richterlichem Ermessen, maximal jedoch von Fr. 1‘200.00 zu bezahlen.