Am 7. September 2016 erliess die Amtsgerichtspräsidentin folgende Verfügung: 1. […] 2. Die vorsorglichen Massnahmen gemäss der Verfügung der Amtsgerichtspräsidentin vom 15.12.2008, wonach der Ehemann für die Dauer des Verfahrens: - für C.___ CHF 1‘800.00 monatlich im Voraus; - für die Ehefrau CHF 3‘915.00 im Voraus; - für die Ehefrau die Hälfte des dem Ehemann ausbezahlten Bonus, zu bezahlen hat, werden bestätigt. 3. […]. 3. Frist- und formgerecht erhob der Ehemann Berufung. Er stellt den Antrag, Ziffer 2 der Verfügung vom 7. September 2016 sei aufzuheben und neu wie folgt zu formulieren: «Für die Dauer des Verfahrens hat der Ehemann der Ehefrau für die Tochter C.__