Am 16. September 2015 reichte der Ehemann beim Richteramt Olten-Gösgen die Ehescheidungsklage ein. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 17. März 2016 stellte die Ehefrau für die Dauer des Verfahrens den Antrag, die Verfügungen vom 15. Dezember 2008 und 15. März 2006 seien in dem Sinne zu bestätigen, als der Ehemann für C.___ einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 1‘800.00 und für sie persönlich von CHF 3‘915.00 zu bezahlen habe. Die Anordnung, wonach der Ehemann ihr die Hälfte des ihm ausbezahlten Bonus zu bezahlen habe, sei ebenfalls zu bestätigen. Am 7. September 2016 erliess die Amtsgerichtspräsidentin folgende Verfügung: 1. […] 2.