Die geltend gemachten jährlichen Nebenkosten 2015 beinhalteten fälschlicherweise nicht nur Rechnungen aus dem Jahr 2015, sondern auch solche aus dem Jahr 2014 (Sanitär) und aus dem Jahr 2016 (ggsnet, welche notabene über den Pauschalbetrag „Telecom“ abgegolten würden, genauso wie die Kosten der Fernsehgenossenschaft). Weiter beinhalteten die geltend gemachten Kosten insbesondere auch Rechnungen für Renovationsarbeiten (z.B. Malerarbeiten Kinderzimmer) oder Ersatzanschaffungen (Ersatz Waschmaschine, Wärmepumpentrockner, Kühlgerät), welche nicht alljährlich anfielen und daher nicht zum ordentlichen Unterhalt gehörten, respektive die entsprechenden Beträge auf mehrere Jahre aufgeteilt werden