Sie sei früher als kaufmännische Angestellte tätig gewesen und habe sich nun ausschliesslich als Sachbearbeiterin beworben. Gestützt auf den Lohnrechner des Bundes legte der Vorderrichter sodann dar, wieviel sie in diversen Branchen verdienen könnte (Seite 4 des angefochtenen Urteils). Da sie zuletzt vor über 20 Jahren arbeitstätig gewesen sei, könne indessen nicht davon ausgegangen werden, dass sie auf Anhieb eines dieser Einkommen erzielen könne. Ein Einkommen von CHF 2‘800.00 brutto beziehungsweise CHF 2‘300.00 netto pro Monat dürfe indessen machbar sein. Mit diesen überaus detaillierten und nachvollziehbaren Erwägungen setzt sich die Berufungsklägerin nicht auseinander.