Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat jedoch den Antrag mit Verfügung vom 15. Mai 2014 abgelehnt. Zur Begründung wird weiter ausgeführt, die Ehefrau habe laut RAV beim Erstgespräch mitgeteilt, aufgrund ihrer Familiensituation könne sie sich nicht vorstellen, eine Tätigkeit auszuüben. Sie habe weiter in einer schriftlichen Stellungnahme festgehalten, dass bei den beiden jüngeren Kinder ADHS diagnostiziert worden sei, wodurch der Betreuungsaufwand entsprechend grösser sei. Es sei notwendig, die Kinder bei den täglichen Hausaufgaben und beim Lernen intensiv zu begleiten.