Unter Berücksichtigung einer kurzen Übergangsfrist sei ihr deshalb ein 50%-Pensum anzurechnen. Die Ehefrau bestreitet mit ihrer Berufung, dass sich die Umstände, die ursprünglich zu einem hypothetischen Einkommen von CHF 800.00 führten, geändert haben. Es gelinge ihr im Gegenteil nach über zwei Jahren immer noch nicht, eine Teilzeitstelle zu finden. Aus den ursprünglichen Entscheiden gehe nicht hervor, dass das hypothetische Einkommen von CHF 800.00 nur als Übergangseinkommen hätte verstanden werden können. Andernfalls hätte das Gericht das Übergangseinkommen befristen und nach abgelaufener Frist ein höheres hypothetisches Einkommen vorsehen müssen.