Mit Eingabe vom 21. Juni 2016 ersuchte der Ehemann den Amtsgerichtspräsidenten, ihn in Abänderung der Verfügung vom 25. August 2014 ab sofort zu verpflichten, Unterhaltsbeiträge von monatlich nur noch höchstens CHF 1‘700.00 zu bezahlen, längstens bis 30. September 2018. Die Ehefrau beantragte am 26. Juli 2016, auf das Gesuch nicht einzutreten, eventuell sei es abzuweisen. Gleichzeitig stellte sie den Antrag, es sei ihr mit sofortiger Wirkung die integrale unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren.