Die vom Ehemann für die drei Kinder zu bezahlenden Alimente setzte er neu auf je CHF 1‘200.00 fest. Den Ehegattenunterhaltsbeitrag erhöhte er mit Wirkung ab 1. Juli 2014 auf CHF 2‘880.00 pro Monat. Die von der Ehefrau dagegen erhobene Berufung mit dem Antrag, den Unterhaltsbeitrag auf CHF 3‘320.00 zu erhöhen, wies das Obergericht mit Urteil vom 15. Oktober 2014 ab. 2. Mit Eingabe vom 21. Juni 2016 ersuchte der Ehemann den Amtsgerichtspräsidenten, ihn in Abänderung der Verfügung vom 25. August 2014 ab sofort zu verpflichten, Unterhaltsbeiträge von monatlich nur noch höchstens CHF 1‘700.00 zu bezahlen, längstens bis 30. September 2018.