I. 1. Zwischen den Parteien ist vor Richteramt Thal-Gäu ein Ehescheidungsprozess hängig. Das ursprünglich von der Ehefrau mit Eheschutzgesuch vom 30. Januar 2014 eingeleitete Verfahren war vom Amtsgerichtspräsidenten mit Verfügung vom 13. März 2014 gestützt auf den übereinstimmend mitgeteilten Willen zur Scheidung in das Ehescheidungsverfahren umgewandelt worden. Gleichzeitig wurde der Ehemann verpflichtet, für die beiden der Ehefrau zugeteilten Kinder (geb. 1999 und 2002) monatliche Unterhaltsbeiträge von je CHF 1‘350.00 und für die Ehefrau selber CHF 2‘500.00 zu bezahlen.