Die Kosten des Berufungsverfahrens sind auf CHF 1‘000.00 festzusetzen. Die Parteientschädigung ist entsprechend der Kostennote von Rechtsanwältin Nicole Allemann auf CHF 1‘816.15 (inkl. Auslagen und MWSt.) festzusetzen. Demnach wird erkannt: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Das Gesuch von A.___ um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren wird abgewiesen. 3. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege von B.___ wird gutgeheissen. 4. A.___ hat die Kosten des Berufungsverfahrens in der Höhe von CHF 1‘000.00 zu bezahlen. 5. A.___ hat B.___, vertreten durch die unentgeltliche Rechtsbeiständin Rechtsanwältin Nicole Allemann, eine Parteientschädigung von CHF 1‘816.15 zu bezahlen.