Ehegattenunterhalt sei vollumfänglich abzuweisen. Die Ehefrau stellt den Antrag, die Berufung sei abzuweisen, ev. sei ihr Frist zur nachträglichen schriftlichen Begründung des Gesuchs um Erlass vorsorglicher Massnahmen anzusetzen. 4. Über die Berufung kann ohne Durchführung einer Verhandlung aufgrund der Akten entschieden werden. Für die Vorbringen der Parteien und die Erwägungen des Vorderrichters wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, ist nachstehend darauf einzugehen.