5. Der Ehefrau wir zur Einreichung der schriftlich begründeten Klage Frist gesetzt bis 30. September 2016. Den Parteien bleibt es unbenommen, innerhalb dieser Frist eine umfassende Ehescheidungskonvention einzureichen. 3. Frist- und formgerecht erhob der Ehemann Berufung. Er stellt den Antrag, die Ziffern 1 und 2 der Verfügung vom 19. August 2016 seien aufzuheben und auf das mündlich gestellte Gesuch vom 19. August 2016 der Ehefrau um Erlass vorsorglicher Massnahmen sei nicht einzutreten. Eventualiter sei Ziffer 2 der Verfügung aufzuheben und das Rechtsbegehren betreffend Ehegattenunterhalt sei vollumfänglich abzuweisen.