2. Der Ehemann hat an den Unterhalt der Ehefrau für die Dauer des Verfahrens einen monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 700.00 zu bezahlen. 3. Der Ehefrau wird rückwirkend ab Prozessbeginn die unentgeltliche Rechtspflege inkl. unentgeltlicher Rechtsbeistand in der Person von Rechtsanwältin Nicole Allemann bewilligt. 4. Dem Ehemann wird rückwirkend ab Prozessbeginn die unentgeltliche Rechtspflege inkl. unentgeltlicher Rechtsbeistand in der Person von Rechtsanwalt Matthias Wasem bewilligt. 5. Der Ehefrau wir zur Einreichung der schriftlich begründeten Klage Frist gesetzt bis 30. September