Der Amtsgerichtspräsident erliess daraufhin folgende Verfügung: 1. Der Ehemann hat an den Unterhalt seiner Kinder C.___, geb. [...] 2009, und D.___, geb. [...] 2012, für die Dauer des Verfahrens einen monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von je CHF 680.00 zu bezahlen. Die Kinderzulagen von je CHF 230.00 sind in diesem Betrag nicht enthalten und sind zusätzlich geschuldet. 2. Der Ehemann hat an den Unterhalt der Ehefrau für die Dauer des Verfahrens einen monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von CHF 700.00 zu bezahlen.