In Bezug auf die im Rahmen der elterlichen Sorge der Ehefrau noch verbleibenden Aufgaben wird diese durch die von der KESB bereits getroffenen Massnahmen ausreichend unterstützt, indem sie selber eine Beiständin hat und ihr auch die Beiständin der Kinder mit Rat und Tat beisteht. Wie sich beim Beispiel der Sonderschulung für C.___ zeigte, funktioniert diese Zusammenarbeit mit den Behörden im Ergebnis, auch wenn sie zuweilen anstrengend sein mag.