Aufenthaltsbestimmungsrecht) ausreicht, um Abhilfe zu schaffen. Die Alleinzuteilung des elterlichen Sorgerechts muss eine eng begrenzte Ausnahme bleiben. Einzige Maxime für die Sorgerechtszuteilung ist das Kindeswohl. Die Alleinsorge darf indessen nicht schon dort ausgesprochen werden, wo sie dem Kindeswohl am besten gerecht würde.