Auch dies wäre negativ für das Kindeswohl. Da auch dem Vater die Einsicht in die Notwendigkeit der aktuellen Kindesschutzmassnahmen teilweise fehle, sei nicht zu erwarten, dass die Zuteilung des alleinigen Sorgerechts an ihn Konflikte mit der Beiständin und den Betreuern verhindern würden. Auch diesbezüglich könnten die Loyalitätskonflikte der Kinder nicht vermieden werden. Zusammenfassend sei festzuhalten, dass zwischen den Eltern ein schwerwiegender Dauerkonflikt bestehe, welcher sich negativ auf das Kindeswohl auswirke. Die aktuellen Kindesschutzmassnahmen seien jedoch geeignet, die Kinder weitgehend vor diesen negativen Auswirkungen zu schützen.