Einerseits habe sie selbst eine Beiständin und anderseits habe die Beiständin der Kinder unter anderem die Aufgabe, die Kindseltern in ihrer Sorge um ihr Kind mit Rat und Tat zu unterstützen. Sie habe hierbei den besonderen Voraussetzungen der Ehefrau Rechnung zu tragen und ihr auf angemessene Weise die jeweils anstehenden Entscheidungen sowie deren Auswirkungen auf das Kindeswohl zu erklären. Gemäss dem Bericht der Beiständin nehme die Ehefrau die Termine zuverlässig wahr und melde sich auch von sich aus mit Anliegen. Eine Zusammenarbeit sei also grundsätzlich möglich.