Hier könnten sich insbesondere die Einschränkungen der Ehefrau in ihrer Auffassungsgabe, in der Verarbeitung von Informationen, bei der Aufmerksamkeit und der Fähigkeit, die Folgen ihres Handelns zu antizipieren, negativ auswirken. Allerdings werde die Ehefrau auch in diesem Bereich durch die von der KESB getroffenen Massnahmen unterstützt. Einerseits habe sie selbst eine Beiständin und anderseits habe die Beiständin der Kinder unter anderem die Aufgabe, die Kindseltern in ihrer Sorge um ihr Kind mit Rat und Tat zu unterstützen.